Fragen und Antworten

 

Wann ist die Praxis zu erreichen?

Unsere Praxis ist von Montag bis Freitag in der Regel ganztägig geöffnet. In Ausnahmefällen (Urlaub, Krankheit, Fortbildungen) geben wir Ihnen unsere kieferorthopädische Vertretung bekannt. Sollte dies einmal nicht der Fall oder unmöglich sein (z.B. an Wochenenden) wenden Sie sich bitte an Ihren Hauszahnarzt oder den zahnärztlichen Notdienst.

 

Wie oft sind Kontrollbesuche notwendig?

Bei der Behandlung mit herausnehmbaren Spangen sollte der Behandlungserfolg alle sechs bis acht Wochen kontrolliert werden. Bei festsitzenden Apparaturen verkürzt sich das Intervall auf vier bis sechs Wochen.

 

Wie lange dauert eine durchschnittliche kieferorthopädische Behandlung?

Die Behandlungsdauer richtet sich vor allem nach dem Schweregrad der Fehlstellung, dem gewählten Behandlungsweg und hängt auch entscheidend von der Mitarbeit des Patienten ab. Deshalb sind allgemeingültige Angaben schwer zu machen. Mehrphasige Behandlungen (unter Verwendung von mehr als einer Spangenart) dauern i.d.R. länger als einphasige Behandlungen. Somit kann eine Korrektur in wenigen Monaten abgeschlossen sein oder auch einige Jahre dauern.

 

Wann beginnt eine kieferorthopädische Behandlung?

Der Beginn einer Behandlung richtet sich nach der Art der Fehlstellung und bei jugendlichen Patienten auch nach dem Zahnwachstum. Deshalb ist eine frühe Erstberatung sinnvoll, um die weiteren Kontrollzeitpunkte festlegen zu können. Jedenfalls besteht kein Grund zur Sorge, wenn sich gleichaltrige Mitschüler oder Freunde schon in kieferorthopädischer Behandlung befinden.

 

Können auch erwachsene Patienten behandelt werden?

Natürlich! Die Möglichkeit der Zahnbewegung besteht auch im Erwachsenenalter uneingeschränkt, allerdings verlangsamt sich die Geschwindigkeit der Zahnbewegung etwas. Der Unterschied zur Behandlung von Jugendlichen besteht meist in der Wahl der Therapiemittel. Wir beraten Sie gern individuell.

 

Woher kommt eine Fehlstellung?

Die Ursachen von Zahnfehlstellungen sind vielfältig. Sie können genetischer Natur sein, Folge von frühzeitigen Zahnverlusten, von Angewohnheiten (Habits) oder auch von anderen dentalen Erkrankungen.

 

Wie viel kostet eine kieferorthopädische Behandlung?

Bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) entsteht zunächst ein 20%iger (10% ab dem zweiten in Behandlung befindlichen Kind) Eigenanteil zu Lasten der Patienten/Eltern, der jedoch nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von der Krankenkasse zurückerstattet wird. Diese Regelung betrifft alle Patienten bis zum 18. Lebensjahr, bei denen ein bestimmter Schweregrad der Anomalie vorliegt. Jenseits des 18. Lebensjahres unterliegen nur sehr schwere Gesichtsanomalien, bei denen operative Eingriffe notwendig sind, einer Erstattungspflicht durch die Krankenkassen. Bei der Behandlung von Patienten, die nicht im Rahmen der GKV behandelt werden können oder die privat versichert sind, ist ein privater Behandlungsplan zu erstellen. Die Kosten differieren in Abhängigkeit vom Behandlungsaufwand. Hier kann nur eine individuelle Beratung Klarheit schaffen.

 

Übernimmt meine Krankenkasse auf jeden Fall die Kosten für eine Behandlung?

Jedes Gebiss ist bei einer Untersuchung durch den Kieferorthopäden heutzutage nach Schweregrad der Anomalie einer von 5 Gruppen (KIG 1- 5) zuzuordnen. Innerhalb der "kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG)" 3 bis 5 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Maßnahmen, die "ausreichend, zweckmäßig und notwendig" sind. Darüber hinausgehende Maßnahmen dürfen über die Krankenkassen ebenso wenig abgerechnet werden, wie Behandlungen der KIG - Stufen 1 und 2.

 

Hat der Patient Schmerzen während der kieferorthopädischen Behandlung?

Jede Apparatur benötigt eine Eingewöhnungsdauer, die individuell sehr unterschiedlich sein kann. Es kann anfänglich und auch während der Behandlung zu Druckempfindlichkeiten einzelner Zähne kommen, ebenso kann es Druckstellen am Zahnfleisch und anderen Weichgeweben geben. Die Beschwerden sollten allerdings in einem erträglichen Rahmen bleiben, ansonsten bitten wir um Rücksprache mit uns.

 

Was muss man bei festsitzenden Apparaturen/Multiband beachten?

Die Zähne müssen nach jeder Mahlzeit gründlich gereinigt werden, damit keine Entkalkungen oder Karies entstehen. Es sollten keine sehr harten oder klebrigen Speisen gegessen werden, da die Gefahr von Bracketverlust droht. Die Eingewöhnungszeit nach dem Einsetzen der Apparatur kann mehrere Tage betragen, später kann es noch nach dem Nachstellen zu Druckempfindlichkeiten der Zähne kommen. Diese halten in der Regel maximal 2-3 Tage an.

 

Was muss man bei Brüchen an der Apparatur oder Verlust eines Brackets tun?

Falls durch den Defekt akute Probleme bestehen (Stechen, Schmerzen), kann ein Notfalltermin in den nächsten Tagen vereinbart werden. Sind wir einmal nicht erreichbar, wenden Sie sich bei starken Beschwerden bitte an Ihren Hauszahnarzt oder den zahnärztlichen Notdienst. In der Regel machen ein lockeres Bracket oder Band jedoch gar keine Probleme, so dass mit der Reparatur bis zum nächsten Kontrolltermin gewartet werden kann. Bleibt eine Apparatur jedoch über einen längeren Zeitraum (mehrere Wochen) defekt, ist der Behandlungserfolg nicht mehr gewährleistet.

 

Stimmt das Vorurteil "die feste Spange macht die Zähne kaputt"?

Diese Aussage ist falsch, denn die verwendeten Metalle und Kunststoffe schaden den Zähnen ebenso wenig wie der Klebeprozess! Allerdings erschwert eine Multibandapparatur die Zahnpflege erheblich, so dass auf Dauer sogenannte Entkalkungen (weiße Linien und Flecken) entlang der Bracketränder entstehen können. Diesem Problem wird in unserer Praxis mit einem Zahnpflegeprogramm begegnet, für das wir bereits ausgezeichnet wurden.

 

Was muss ich bei herausnehmbaren Apparaturen beachten?

Die Spangen sollen in der Regel am Nachmittag und in der Nacht getragen werden (16 - 18 Stunden Tragezeit pro Tag). Ein alleiniges Tragen in der Nacht reicht i.d.R. nicht, um den gewünschten Behandlungserfolg zu erreichen. Oft müssen Spangen nach unserer Anweisung zuhause regelmäßig aktiviert werden. Ist dies nicht gewährleistet, ist der Behandlungserfolg gefährdet. Die Spange wird mit der Zahnbürste gereinigt und dann trocken in der Spangendose aufbewahrt.

 

Darf ich trotz Nickelallergie eine Zahnspange tragen?

Die von uns verwendeten Zahnspangen enthalten Nickellegierungen. Bei den meisten Patienten, die allergisch auf Nickel reagieren, zeigt sich im Mund jedoch keine allergische Reaktion auf diese Materialien. Auf Ihren Wunsch hin händigen wir Ihnen Probematerial aus, um einen Allergietest durchführen zu lassen. Wir beraten Sie gern, ob andere Behandlungsmöglichkeiten bei Ihnen Anwendung finden können.

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